20.10.25 –
Das Staatsministerium BW berichtet: Baden-Württemberg gibt zwei Drittel des Bundes-Sondervermögens für Infrastruktur an die Kommunen weiter – rund 8,75 Milliarden Euro. Plus 550 Millionen Euro Extra-Hilfe. Das Land wird dazu einen Nachtragshaushalt aufstellen.
Das Land wird zwei Drittel des Sondervermögens des Bundes für die Infrastruktur an die Kommunen weitergeben. Darüber haben sich Land und Kommunen verständigt. Kein anderes Bundesland plant bislang, Mittel in dieser Höhe an seine Kommunen weiterzuleiten.
Die Bundesregierung hat für die nächsten 12 Jahre ein Sondervermögen eingerichtet. Es umfasst 100 Milliarden Euro. Das Geld steht den Ländern und Kommunen zur Verfügung und soll vor allem in die Infrastruktur investiert werden. Baden-Württemberg stehen demnach insgesamt 13,1 Milliarden Euro in den nächsten Jahren zur Verfügung. Davon gehen Zweidrittel an die Kommunen. Das sind 8,75 Milliarden Euro. Die verbleibenden Mittel benötigt das Land für eigene Investitionen. Zum Beispiel für die Sanierung der Universitätsklinika, der Hochschulen, aber auch für Verkehr und Mobilität. Die Kommunen erhalten die Mittel pauschal. Sie entscheiden frei, in welche Infrastrukturbereiche sie investieren. Eine Verrechnung mit Förderprogrammen findet nicht statt.
Darüber hinaus sagt das Land den Kommunen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für dieses und nächstes Jahr in Höhe von insgesamt 550 Millionen Euro zu. Das Geld soll in den kommunalen Finanzausgleich fließen. Das Land geht auf Basis der bisherigen Steuereinnahmen des Landes im Jahr 2025 davon aus, diese zusätzlichen Ausgaben finanzieren zu können.
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