14.07.21 –
Die Regierungsfraktionen GRÜNE und CDU haben sich am 13. Juli auf eine erste überarbeitete Fassung des Klimaschutzgesetzes im Land geeinigt. Der Gesetzentwurf, mit dem sich der Landtag am 22. Juli befassen wird, ist eine ehrgeizige Weiterentwicklung des bestehenden Gesetzes, um die schädlichen Treibhausgas-Emissionen im Land spürbar zu drücken und um die Klimaschutzziele zu erreichen. Außerdem soll der Ausbau der erneuerbaren Energien massiv forciert werden.
Die fünf zentralen Neuerungen sind:
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Von Franziska Brantner und Sven Giegold
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