Weiterhin Förderung von Elektrofahrzeugen

15.02.23 –

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert mit einem Umweltbonus die Entwicklung der Elektromobilität um die von der Bundesregierung gesetzte Zielmarke von 15 Mio vollelektrischen PKW bis 2030 zu erreichen.

 

Antragsberechtigt sind bis einschließlich 31. August 2023 Privatpersonen und Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.

 Ab dem 1. September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen antragsberechtigt.

 

Den Umweltbonus erhält man für den  Kauf oder das Leasing

  • eines erstmals in Deutschland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs oder
  • eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeugs ab der zweiten Zulassung im Inland (maximal zwölf Monate erstzugelassen, maximal 15.000 km Laufleistung und noch nicht gefördert)
  • Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge werden nicht mehr gefördert
  • Das Fahrzeugmodell muss auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge als zu begünstigendes Fahrzeugmodell veröffentlicht sein
  • Das Fahrzeug muss mindestens zwölf Monate in Deutschland auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen sein. Die Mindesthaltedauer muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfüllt sein.
  • Die ausführlichen Bedingungen finden Sie auf dem Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): 

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=22

 

Anträge müssen bis spätestens ein Jahr nach der Zulassung ausschließlich online unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/fems  gestellt werden.

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