
15.02.23 –
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert mit einem Umweltbonus die Entwicklung der Elektromobilität um die von der Bundesregierung gesetzte Zielmarke von 15 Mio vollelektrischen PKW bis 2030 zu erreichen.
Antragsberechtigt sind bis einschließlich 31. August 2023 Privatpersonen und Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
Ab dem 1. September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen antragsberechtigt.
Den Umweltbonus erhält man für den Kauf oder das Leasing
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=22
Anträge müssen bis spätestens ein Jahr nach der Zulassung ausschließlich online unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/fems gestellt werden.
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