
03.11.24 –
Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg informiert:
Mit dem Inkrafttreten des § 15a VerfGHG wurde am 1. November 2024 um 0.00 Uhr der elektronische Rechtsverkehr beim Verfassungsgerichtshof eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt können Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen rechtswirksam, schnell und sicher elektronisch an den Verfassungsgerichtshof übermittelt werden. Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit, verfahrensbezogene Dokumente per Post oder Telefax beim Verfassungsgerichtshof einzureichen.
Gleichzeitig mit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs wird beim Verfassungsgerichtshof die elektronische Gerichtsakte eingeführt. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Prof. Dr. Malte Graßhof, bedankte sich ausdrücklich bei der Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges für die dabei geleistete Unterstützung durch das Justizministerium. „Die elektronische Akte der baden-württembergischen Justiz hat sich hervorragend bewährt, gerade auch im Bundesvergleich. Die volle elektronische Aktenführung in Kombination mit dem elektronischen Rechtsverkehr beschleunigt die Übermittlung und vereinfacht die Bearbeitung“, sagte Prof. Dr. Graßhof.
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