11.12.24 –
Der Bau des Tunnels Rastatt für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und den Schienengüterverkehr (SGV) geht voran.
Bereits im Jahr 2020 wurde die nördliche Anbindung des Rastatter Tunnels gebaut, die südliche Anbindung wurde nun im August 2024 in einer dreiwöchigen Vollsperrung hergestellt.
Wann aber können die Gleise des Rastatter Tunnels an die Bestandsgleise angebunden und vollständig viergleisig in Betrieb genommen werden?
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat dazu auf eine Anfrage von Matthias Gastel MdB, dem Sprecher für Bahnpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, nun Stellung genommen:
Im Dezember 2026 soll es soweit sein.
Dann werden laut Deutsche Bahn AG Höchstgeschwindigkeiten bis 250 km/h im SPFV möglich sein und damit die Fahrzeit verkürzen.
Gleichzeitig wird der SGV sowohl tagsüber wie auch nachts in freien Kapazitäten zwischen den SPFV-Trassen ebenfalls den Rastatter Tunnel nutzen. Da es auf der Strecke nachts nur geringen SPFV gibt, wird dem Güterverkehr nach Auskunft der Deutschen Bahn AG dann der Rastatter Tunnel nahezu uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Verlagerung von mehr Gütern von der Straße auf die Schiene!
Außerdem werden die neu geschaffenen Kapazitäten auch Verbesserungen des Taktangebots im Regionalverkehr Karlsruhe-Offenburg und Karlsruhe-Freudenstadt ermöglichen und somit ein Gewinn für alle Fahrgäste sein.
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Das Foto wurde bei einer gemeinsamen Besichtigung der Baustelle im April 2022 aufgenommen.
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