07.02.23 –
Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen gewählt. Dabei stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste auf. Die aktuelle Wahl ist im Jahr 2023. Die Amtsperiode läuft von 2024 bis 2028.
Das Ehrenamt stellt besondere Anforderungen:
Schöffen sollen selbstbewusst, sozial kompetent, dialog- und teamfähig, vorurteilsfrei und neutral im Urteilen sein. Dazu gehören auch Gerechtigkeitssinn, logisches Denken und Mut zum Richten, da sie mit dem gesprochenen Urteil das Leben anderer Menschen beeinflussen. ( siehe: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/rund-7000-schoeffen-werden-in-baden-wuerttemberg-neu-gewaehlt)
Man ist eine (r) von zwei Schöffinnen oder Schöffen an einem Amtsgericht, dem sogenannten Schöffen- oder Jugendschöffengericht oder wird an ein Landgericht berufen. Dort nimmt man zusammen mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter sowie der weiteren Schöffin oder dem weiteren Schöffen an den Sitzungen teil. In der Großen Strafkammer des Landgerichts wirken zwei Schöffinnen oder Schöffen neben zwei oder drei Berufsrichter*innen mit.
Wer sich für das Ehrenamt als Schöffe / Schöffin interessiert, kann sich ab sofort bei seiner Wohnortgemeinde bewerben.
Weiter Infos und das Bewerbungsformular gibt es hier:
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