Ministerrat beschließt zu Hochwasserhilfen nach den aktuellen Unwetterereignissen

04.07.24 –

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg berichtet:

Die Unwetter vom 30. Mai bis 3. Juni 2024 haben in Teilen Baden-Württembergs zu schweren Schäden geführt. Am 18. Juni 2024 hat der Ministerrat das Innenministerium beauftragt, eine Interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten, die in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden die Möglichkeiten von Landeshilfen für Kommunen prüft und dem Ministerrat bis zum 2. Juli 2024 einen Umsetzungsvorschlag für die durch das Hochwasser entstandenen Infrastrukturschäden vorlegt.

Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sagte dazu: „Gigantische Wassermassen haben bei einem Jahrhunderthochwasser enorme Schäden angerichtet. Im Regierungsbezirk Stuttgart und in Oberschwaben haben wir Regionen, die vom Hochwasser hart getroffen wurden. Es liegen enorme Schäden vor. Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und viele engagierte weitere Hilfskräfte haben Ende Mai, Anfang Juni über Tage gegen die Fluten gekämpft, Menschen gerettet und Keller ausgepumpt. Die akute Phase ist beendet, jetzt geht es um den Wiederaufbau und dessen Finanzierung. In dieser Situation gilt: Das Land hilft. Deshalb haben wir zunächst 29 Förderprogramme gebündelt und über sie werden die Fachressorts nun rasch die Hilfeleistung ins Auge fassen.“

Weitere Informationen zu den ausgewählten Förderprogrammen finden Sie HIER

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