BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Thomas Hentschel MdL

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

02.12.25 –

Das Staatsministerium BW berichtet: Der Ministerrat hat eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen. Die Änderungen stärken den Videoschutz im öffentlichen Raum, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die Infrastruktur zu schützen. 

Wesentliche Neuerungen

  • Der Videoschutz im öffentlichen Raum soll gestärkt werden, indem er für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben und zur Ausübung des Hausrechts zugelassen wird, der Schutz von Personen und von besonders schützenswerten Objekten erleichtert wird und die maximale Speicherfrist auf zwei Monate verlängert wird. Damit wird die bisherige Beschränkung auf den Schutz bestimmter Objekte und Personen aufgehoben. Das Land will also mehr Videoschutz im öffentlichen Raum ermöglichen. Außerdem soll Künstliche Intelligenz (KI) beim Einsatz von Videoschutz zum Schutz von Leib oder Leben von Personen sowie öffentlicher Infrastruktur genutzt werden können.
  • Das geänderte Landesdatenschutzgesetz soll Regelungen für den Einsatz von KI treffen. Damit können Verwaltung und Justiz KI datenschutzrechtlich rechtssicher nutzen und trainieren.
  • Die Landesregierung will die Handlungsspielräume für die gemeinwohlorientierte Forschung erweitern, um personenbezogene Daten für die Forschung zugunsten des Gemeinwohls besser nutzbar zu machen.
  • Die Verwaltung soll die Möglichkeit erhalten, Bescheide vollständig automatisiert zu erlassen, und zwar auch mittels KI.

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