Land fördert Bau von Kreisverkehren in Gaggenau und Förch

13.05.19 –

Das Land unterstützt den Bau von zwei neuen Kreisverkehren mit knapp einer halben Million Euro. 78.000 Euro entfallen davon auf den Neubau des Kreisels bei Rastatt-Förch am Verkehrsknotenpunkt L67/K 3711. Die derzeitige Kreuzung gilt schon lange als Unfallschwerpunkt. Mit dem Umbau zum Kreisverkehr sollen die Leistungsfähigkeit und vor allem die Verkehrssicherheit erhöht werden. Der Umbau der Kreuzung wird insgesamt 1,86 Millionen kosten.

Zum Kreisverkehr umgebaut wird auch die bisherige Kreuzung Selbacher Straße/Max-Roth-Straße in Gaggenau-Ottenau. Das Land unterstützt die Baumaßnahme mit 415.000 Euro. Die Gesamtkosten liegen bei 1,37 Millionen. Der Kreisverkehr soll für mehr Sicherheit und besseren Verkehrsfluss sorgen, dies auch mit Blick auf die veränderte Situation durch die Ansiedlung eines Logistikunternehmens an der Selbacher Straße.

Der Landtagsabgeordnete Thomas Hentschel (Grüne) begrüßt die Unterstützung des Landes für die beiden Projekte: „Das Land kommt seiner Verantwortung für eine Verkehrspolitik aus einem Guss nach. Wir unterstützen die Kommunen gezielt bei Projekten, die sowohl Verkehrssicherheit als auch die Lebensqualität der Anwohner erhöhen und eine intelligente Verkehrssteuerung voranbringen.“

Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich pauschal vom Land für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). In diesem Jahr stehen insgesamt 76 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung.

Gefördert werden vor allem Vorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen, etwa dringliche Baumaßnahmen an Stellen, an denen Schienen und Straßen sich kreuzen oder der Umbau von Knotenpunkten zu Kreisverkehren. Auch klassische Aus- und Neubaumaßnahmen von Gemeinde- und Kreisstraßen, die in diesem Jahr begonnen werden sollen, sind förderfähig. Seit 2014 können auch Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen bezuschusst werden.

Fördermittel aus dem LGVFG gibt es auch für ÖPNV- und Radverkehrsmaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschieden.

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