Härtefallhilfen Energie für Unternehmen

04.04.23 –

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die im Südwesten besonders von den hohen Energiepreisen in Folge des Ukraine-Angriffs betroffen sind, können nun die vom Bund finanzierten Hilfen beantragen. Das vom Land konzipierte Programm stellt darauf ab, die KMU energieträgerunabhängig zu fördern, einschließlich Pellets und Öl.

Es soll im ersten Schritt Unternehmen helfen, die im Jahr 2022 aufgrund von Energiekostensteigerungen ein negatives betriebliches Ergebnis erzielten, mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichneten und eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent aufwiesen. Antragsberechtigt sind alle wirtschaftlich aktiven Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten mit Sitz in Baden-Württemberg.

Anträge können bei der L-Bank unter folgendem Link 

www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/haertefallhilfen-energie-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen-foerderlinie-2022.html

gestellt werden.

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