Ehrenamtliche Richter*innen müssen für freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten

14.08.23 –

Diese Information ist zwar nicht aus dem Wahlkreis, jedoch -auch- wichtig für den Wahlkreis, denn die Gemeinden stellen die Vorschlagslisten für die neuen Schöffinnen und Schöffen auf.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 12.Juli 2023 mit den Stimmen der Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP/DVP mehrheitlich  für eine Änderung des Landesrichter- und Staatsanwaltsgesetzes votiert mit der die Anforderungen an die Verfassungstreue von Schöffinnen und Schöffen erhöht werden.

In meiner Rede habe ich ausgeführt, warum ich das für geboten halte:

Für Berufsrichterinnen und -richter ist bereits im Bund geregelt, dass nur Personen berufen werden dürfen, die für die freiheitliche demokratische Grundordnung jederzeit eintreten. Eine solche Regelung fehlte für Ehrenamtliche.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben in den Verfahren genauso viel Einfluss wie ihre hauptamtlichen Kollegen.
Unsere Gesetzesinitiative war eine Reaktion auf Versuche der rechtsextremen Szene, eigene Kandidaten im Schöffendienst unterzubringen.
Schöffinnen und Schöffen können nun nach der Gesetzesänderung nur dann berufen werden, wenn sie gewährleisten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.

Ein entsprechendes in Arbeit befindliches Bundesgesetz würde zu spät kommen, da in Baden-Württemberg bereits im September die Schöffinnen und Schöffen gewählt werden.

Wir setzen deshalb ein klares Signal an alle, die versuchen, die Institutionen zu unterwandern. Es gilt nicht nur den Ruf der Justiz zu wahren, sondern zu verhindern, dass die Justiz als Bühne von demokratiefeindlichen Akteuren genutzt werden kann.

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