Menü
12.11.21 –
Im Rahmen des Programms „Kunst trotz Abstand“ erhält das Stadtmuseum Rastatt 8.227,62 Euro Sonderförderung vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg. Damit kann die Einrichtung museumspädagogische Aktionen für die Dauerausstellung finanzieren. „Ich freue mich sehr, dass Projekte gefördert werden, die die Stadtgeschichte der letzten 300 Jahre einem jungen Publikum näherbringen und Geschichte erlebbar machen“, so der Landtagsabgeordnete Thomas Hentschel.
Landesweit profitieren mehr als 60 nichtstaatliche Museen im Land von der Sonderförderung in Höhe von insgesamt 470.000 Euro. Unterstützt werden neue Vermittlungs- und Bildungsprogramme, mit denen die Museen beispielsweise mit neuen Formaten Sonderausstellungen oder besondere Aspekte ihrer Sammlungen präsentieren. Spätester Beginn soll im März 2022 sein.
„Nach der langen Lockdown-bedingten Schließung in diesem Frühjahr ist es für die Museen umso wichtiger, sich nun mit neuen Projekten präsentieren zu können“, so MdL Becker: „Die Förderung für das Stadtmuseum ist auch eine Anerkennung der wichtigen Arbeit nichtstaatlicher Museen – gerade in der Fläche.“
Die Museen sind ausdrücklich ermutigt, für die Konzipierung, Training und Durchführung vorrangig freischaffende Kulturvermittlerinnen und –vermittler zu engagieren. „Das sind gute Nachrichten für die Freischaffenden. Die Aussicht auf mehr Bildungsarbeit im Museum oder auch in digitalen Formaten geben Sicherheit und Planungsperspektiven“, sind sich die beiden Landtagsabgeordneten sicher.
Hintergrund: Sonderförderprogramm für nichtstaatliche Museen
Das Sonderförderprogram für nichtstaatliche Museen ist Teil des Impulsprogramms „Kunst trotz Abstand“, mit dem bereits mehrere hundert Projekte während der Corona-Krise gefördert werden konnten. 62 nichtstaatliche Museen werden mit insgesamt rund 470.000 Euro gefördert.
Konkret unterstützt das Sonderförderprogramm die Konzeption eines neuen Vermittlungs- und Bildungsprogramms und Projekte, um neue Zielgruppen zu erreichen. Bei der Umsetzung sollen vorrangig freischaffende Kulturvermittlerinnen und –vermittler einbezogen werden.
Die Einrichtungen erhalten Zuschüsse in Höhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten – den Rest erbringen sie als Eigenanteil. Der Förderhöchstbetrag beträgt 9.000 Euro, wobei die förderfähigen Kosten gleichzeitig 3.000 Euro nicht unterschreiten dürfen. Am Programm sowie der Förderabwicklung beteiligt sind die Landesstelle für Museumsbetreuung sowie das Kompetenzzentrum Kulturelle Bildung.
Bürgergeld soll den Menschen ein Existenzminimum sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können.
Das Bürgergeld war noch nicht am Start, als bereits viele Falschinformationen verbreitet wurden. Damit wird die Akzeptanz unseres Sozialstaates beschädigt. Die Behauptung, dass sich Arbeit mit dem Bürgergeld nicht mehr lohnt, ist falsch. Gründe, warum Menschen langzeitarbeitslos sind, sind vielfältig und die unterschiedlichen Bezugsgruppen sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Auf meine Einladung kommt die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke nach Rastatt.
In der Podiumsdiskussion „Bürgergeld – Fakten statt Fake“ möchte die Arbeitsmarktpolitikerin mit kursierenden Falschbehauptungen aufräumen, Regelungen aufzeigen und vor allem Fakten benennen.
Die Veranstaltung findet statt
am Freitag, 22. November 2024,
um 18.30 Uhr
im Rossi-Haus, Herrenstraße 13,
in Rastatt.
Alle Interessierten sind herzlich willkommen und wir freuen uns auf einen regen Austausch.
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]