BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Thomas Hentschel MdL

Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke - Fakten zum Bürgergeld

27.11.24 –

Auf meine Einladung hin war unsere Fachfrau für Arbeitnehmerrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik, die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke, am 22. November zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung in Rastatt. Sie hat es sich zur Herzensangelegenheit gemacht, mit den Falschaussagen zum Bürgergeld aufzuräumen und Fakten zu benennen.
So hätten sich die die Grundlagen von Hartz IV zum Bürgergeld nicht verändert. Es ginge nach wie vor um den Anspruch auf das Existenzminimum, der sich direkt aus dem Grundgesetz ergibt und nicht mehr. Auch seien von den etwa 5,5 Millionen Menschen, die Bürgergeld bekommen nur 1,2 Mio Menschen ohne Job. Es gäbe aber auch nicht wenige Fälle, bei denen Bürgergeldempfänger trotz einer bezahlten Arbeit nicht aus dem Bürgergeld heraus kommen. Dann würde das Arbeitseinkommen nicht vollständig verrechnet, so dass niemand, der nur Bürgergeld bekomme, besser gestellt sei als Menschen, die arbeiteten.

Dem hartnäckigen Vorurteil, dass  Menschen kündigten um ins Bürgergeld zu gehen, stehe entgegen, dass der Weg ins Bürgergeld nicht einfach sei. Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer gäbe es erst einmal eine Sperre, aufgrund derer es 3 Monate lang gar kein Geld gäbe, nicht einmal Arbeitslosengeld. Danach müssten zuerst die Ersparnisse verbraucht werden. Und es werde jeder  Einzelfall genau geprüft, so dass sich alle, die ins Bürgergeld gehen, erst einmal vollständig gegenüber den Beamten offenbaren müssten. Der Bezug sei außerdem an Pflichten geknüpft: Termine bei der Arbeitsagentur, Meldepflicht, Annahme von Jobangeboten.

Im Publikum waren viele Fachleute, die beruflich mit Bürgergeldempfängern zu tun haben, so dass im Anschluss ein reger Erfahrungsaustausch stattfand.

Vorherrschendes Thema dabei war die Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland, um in Arbeit zu kommen. Das betrifft qualifizierte Fachleute aus dem Ausland, die nicht als Asylbewerber kommen und somit, wie beispielsweise die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Hier konnte ich auf Landesebene auf die Zentrale Stelle für die Anerkennung solcher Abschlüsse verweisen, die im kommenden Jahr eingerichtet wird und die Arbeit erleichtern wird.


 

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