Schöffenwahl 2023

07.02.23 –

Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen gewählt. Dabei stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste auf. Die aktuelle Wahl ist im Jahr 2023. Die Amtsperiode läuft von 2024 bis 2028.

 

Das Ehrenamt stellt besondere Anforderungen: 

Schöffen sollen selbstbewusst, sozial kompetent, dialog- und teamfähig, vorurteilsfrei und neutral im Urteilen sein. Dazu gehören auch Gerechtigkeitssinn, logisches Denken und Mut zum Richten, da sie mit dem gesprochenen Urteil das Leben anderer Menschen beeinflussen. ( siehe: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/rund-7000-schoeffen-werden-in-baden-wuerttemberg-neu-gewaehlt

 

Man ist eine (r) von zwei Schöffinnen oder Schöffen an einem Amtsgericht, dem sogenannten Schöffen- oder Jugendschöffengericht oder wird an ein Landgericht berufen. Dort nimmt man zusammen mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter sowie der weiteren Schöffin oder dem weiteren Schöffen an den Sitzungen teil. In der Großen Strafkammer des Landgerichts wirken zwei Schöffinnen oder Schöffen neben zwei oder drei Berufsrichter*innen mit.

Wer sich für das Ehrenamt als Schöffe / Schöffin interessiert, kann sich ab sofort bei seiner Wohnortgemeinde bewerben.

Weiter Infos und das Bewerbungsformular gibt es hier:

https://schoeffenwahl2023.de

 

Podiumsdiskussion

Bürgergeld

Bürgergeld soll den Menschen ein Existenzminimum sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können.

Das Bürgergeld war noch nicht am Start, als bereits viele Falschinformationen verbreitet wurden. Damit wird die Akzeptanz unseres Sozialstaates beschädigt. Die Behauptung, dass sich Arbeit mit dem Bürgergeld nicht mehr lohnt, ist falsch. Gründe, warum Menschen langzeitarbeitslos sind, sind vielfältig und die unterschiedlichen Bezugsgruppen sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Auf meine Einladung kommt die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke nach Rastatt.

In der Podiumsdiskussion „Bürgergeld – Fakten statt Fake“ möchte die Arbeitsmarktpolitikerin mit kursierenden Falschbehauptungen aufräumen, Regelungen aufzeigen und vor allem Fakten benennen.

Die Veranstaltung findet statt

am Freitag, 22. November 2024,

um 18.30 Uhr 

im Rossi-Haus, Herrenstraße 13,

in Rastatt.

Alle Interessierten sind herzlich willkommen und wir freuen uns auf einen regen Austausch.

 

 

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