Landespreis "Fußverkehr in Baden-Württemberg"

14.12.23 –

Das Land Baden-Württemberg verleiht zum ersten Mal den Landespreis „Fußverkehr in Baden-Württemberg“.

Dieser Preis würdigt vorbildliche Initiativen, die den Fußverkehr in Städten und Gemeinden stärken und attraktiver gestalten und damit nachhaltig das Lebensumfeld durch die Förderung des Fußverkehrs verbessern.


Aufgerufen sind alle baden-württembergischen Kommunen, interessierte Akteurinnen und Akteure, kommunale Institutionen und Initiativen, sich mit ihren realisierten oder laufenden Projekten auf den Landespreis Fußverkehr 2024 zu bewerben.

Der Landespreis Fußverkehr Baden-Württemberg zeichnet in drei Kategorien aus:

1. Innovative Infrastrukturprojekte: Von wegweisenden Fußgängerbrücken bis zu umfassenden Quartiersumgestaltungen - Projekte, die den Fußverkehr nachhaltig fördern, sind gefragt.

2.      Bürgerbeteiligung und partizipative Lösungen: Kommunen, die erfolgreich Bürger*innen in Planungsprozessen für fußgängerfreundliche Räume einbeziehen, werden gewürdigt.

3.      Ganzheitliche Fußverkehrsförderung: Strategien und Konzepte, die die Bedürfnisse der Fußgänger*innen systematisch berücksichtigen, sind ein wichtiger Aspekt.

Bewerbungsschluss ist der 2. Februar 2024.

 Weitere Informationen: www.aktivmobil-bw.de/fussverkehr/landespreis.

Eine Fachjury wird die eingehenden Bewerbungen bewerten, und die Gewinner werden im Rahmen der 3. Fußverkehrskonferenz am 3. Mai 2024 in Ulm ausgezeichnet.

Die Förderung des Fußverkehrs ist von entscheidender Bedeutung für nachhaltige Verkehrslösungen. Diese Plattform bietet Kommunen eine bedeutende Chance, wegweisende Initiativen im Fußgängerverkehr zu präsentieren und deren Rolle für eine zukunftsweisende Verkehrsplanung zu betonen.

 

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