07.05.24 –
Die Barrierefreiheit ist teilweise verbesserungsfähig.
Das Gute zuerst: auf meine kleine Anfrage zum Stand der Barrierefreiheit des ÖPNV in den Landkreisen Rastatt und Freudenstadt teilte mir das Verkehrsministerium in Stuttgart mit, dass laut AVG der Ausbaustand der Haltepunkte der Murgtalbahn in beiden Kreisen als sehr gut im Vergleich zu anderen Landkreisen im AVG Netz bewertet werde. An allen Haltepunkten/Bahnhöfen der Murgtalbahn seien die Bahnsteige stufenfrei und mit taktilen Leitelementen ausgestattet.
Im Detail wird jedoch deutlich, dass es bezüglich der Blindeneignung in beiden Kreisen noch Verbesserungsbedarf gibt. So werden u.a. die Bahnhöfe Gernsbach, Freudenstadt Stadt und Baiersbronn Bahnhof und der Haltepunkt Bad Rotenfels (Schloss) als nicht barrierefrei für Blinde eingestuft.
Von Seiten der AVG seien keine weiteren Maßnahmen geplant.
Der Handlungsbedarf läge hier primär bei den Kommunen und Gebietskörperschaften.
Dies gilt auch für die Barrierefreiheit von Bushaltestellen.
Beim barrierefreien Aus- und Umbau von Bushaltestellen fällt auf, dass in beiden Kreisen in den vergangenen sechs Jahren nur wenige Maßnahmen gefördert wurden. Hier stünde den Kommunen die Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) als klassisches Instrument für kleinere Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung zur Verfügung.
Die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit wird nach dem LGVFG mit dem erhöhten Fördersatz in Höhe von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert und verlangt grundsätzlich, dass die baulichen Bestimmungen einzuhalten sind und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Zusätzlich wird eine Planungskostenpauschale von derzeit 10 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten gewährt.
Teil des LGVFG ist auch die Förderung für die Beschaffung von Linienbussen mit mindestens 15 Mio. Euro p.a. Vom Land werden ausschließlich barrierearme Niederflurbusse gefördert.
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