21.05.25 –
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg informiert:
„Die Pflicht, Schriftstücke, Verträge oder Urkunden auf Papier einzureichen, macht Verwaltungsverfahren langsam und träge. In den meisten Fällen ist eine eigenhändige Unterschrift der Beteiligten erforderlich. Das bedeutet, ich muss Dokumente ausdrucken, unterschreiben und anschließend einscannen. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen lassen das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift nun vollständig entfallen. Ein Antrag kann dann beispielsweise auch durch eine einfache E-Mail gestellt werden. Das entlastet die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung. Damit leisten wir erneut einen weiteren tatsächlichen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung der Verwaltung“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 20. Mai 2025 nach der Sitzung des Ministerrates in Stuttgart.
In einem gemeinsamen Normenscreening haben alle Ministerien die landesrechtlichen Schriftformerfordernisse auf ihre Verzichtbarkeit hin überprüft. Das Ergebnis: Weit über 200 Schriftformerfordernisse sind nicht mehr notwendig. Teilweise können Formerfordernisse vollständig entfallen, teilweise wird neben der schriftlichen Erklärung künftig auch eine einfache elektronische Erklärung zulässig sein. Das Innenministerium wird in einem nächsten Schritt das entsprechende Gesetz sowie eine Verwaltungsvorschrift zum Abbau der verzichtbaren Formerfordernisse vorbereiten.
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