Land stärkt Opferschutz bei sexueller und häuslicher Gewalt

31.10.23 –

Das Land hat mit den Krankenkassen und der Gewaltambulanz Heidelberg einen Pilotvertrag zur Kostenübernahme der verfahrensunabhängigen Beweissicherung abgeschlossen. Damit stärkt Baden-Württemberg den Opferschutz bei sexueller und häuslicher Gewalt.

Das Land Baden-Württemberg hat mit den Krankenkassen und der Gewaltambulanz Heidelberg einen Pilotvertrag zur verfahrensunabhängigen Beweissicherung abgeschlossen. Künftig werden die Kosten der Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt und Misshandlung in den Fällen, in denen Betroffene zunächst keine Anzeige erstatten wollen, von den Krankenkassen getragen.

Baden-Württemberg geht einen weiteren wichtigen Schritt, um die Sicherheit und den Schutz von Opfern sexueller und häuslicher Gewalt zu stärken.

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