SOLARDACH-PFLICHT für neue Wohnhäuser gilt ab MAI

02.05.22 –

Gut fürs Klima, fürs Handwerk und für die Versorgung mit günstigem Strom: Ab dem 1. Mai nimmt der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg die nächste Stufe. Ab dann tritt die Pflicht zur Installation auf allen Dächern von neu gebauten Wohngebäuden in Kraft. Ein weiteres Vorhaben des grün-schwarzen Koalitionsvertrags wird umgesetzt: Nachdem die grün-geführte Landesregierung das fortschrittlichste Klimaschutzgesetz Deutschlands auf den Weg gebracht hat, tritt zum 1.Mai ein zentrales Vorhaben in Kraft: Eine Photovoltaik-Pflicht beim Neubau von Wohngebäuden. Bereits seit Januar 2022 besteht die Pflicht, Photovoltaik-Anlagen auf allen neuerrichteten Nicht-Wohngebäuden und offenen Parkplätzen zu installieren. 
„In Baden-Württemberg gehen wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien mit voller Kraft an." sagt dazu Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz. „Der russische Überfall auf die Ukraine und die Drohungen des Putin-Regimes, Energielieferungen zu stoppen, hat offenbart, wie fatal die energiewirtschaftliche Abhängigkeit Deutschlands ist. Aber wir sind nicht machtlos. Es sind die Erneuerbaren, die das Stromnetz in Deutschland stabilisieren, die die Energiepreise senken, und die uns unabhängig von Öl und Gas aus Russland machen. Deswegen ist der massive Ausbau der Erneuerbaren so wichtig - die Solarpflicht in unserem Klimaschutzgesetz trägt einen entscheidenden Teil dazu bei.“ Der Bau von Solaranlagen hat auch Vorteile für die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer. Nach etwa zehn Jahren hat sich die Eigenstromanlage bezahlt gemacht – ab da sparen die Eigentümer bares Geld. Für Menschen, die sich keine eigene Anlage leisten können, hat die Landesregierung im Gesetz die Möglichkeit geschaffen, die PV-Pflicht auch über eine Dachverpachtung zu erfüllen. Dabei entstehen ihnen keine Kosten. Photovoltaik-Anlagen leisten einen entscheidenden Beitrag für eine klimaneutrale und unabhängige Energieversorgung. Rund 80 Prozent der Dachflächen im Land sind für eine Photovoltaik-Nutzung geeignet - momentan wird aber nur etwa 11 Prozent der Fläche genutzt. 
Dritte Stufe der Photovoltaik-Pflicht kommt im Januar 2023. Um auch im Bestand mehr Photovoltaik zu erreichen, tritt zum 1. Januar 2023 die dritte Stufe der PV-Pflicht in Kraft. Dann soll die Pflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen gelten. Die Nutzung von Sonnenlicht macht in Baden-Württemberg den größten Teil der Erneuerbaren Energien aus. Um das im Klimaschutzgesetz verankerte Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, ist die Photovoltaik-Pflicht unabdingbar.

 

 

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