BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Thomas Hentschel MdL

Besuch der zenralen Anlaufstelle FGM/C in Göppingen

22.11.23 –

Anfang dieses Jahres eröffnete in Göppingen die landesweite zentrale Anlaufstelle für von weiblicher Genitalverstümmelung (in der englischen Fachsprache FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting))
bedrohte oder betroffene Frauen und Mädchen; sie wird vom Sozialministerium gefördert.

FGM/C ist eine schwere Menschenrechtsverletzung.

Mit meiner Kollegin Stefanie Seemann, der frauenpolitischen Sprecherin der Fraktion Grüne im Landtag, der Wahlkreisabgeordneten Ayla Cataltepe, und meiner Kollegin Martina Häusler MdL habe ich als stellvertretender Vorsitzender des AK1 Recht, Verfassung und Migration in Göppingen die Anlaufstelle besucht, da dies gleichzeitig ein Thema des Opferschutzes sowie der Rechtspolitik ist.

Um möglichst viele Betroffene umfassend beraten und begleiten zu können, ist die zentrale Anlaufstelle FGM/C durch die Kooperation mehrerer Organisationen aus dem Land fachlich sehr vielfältig aufgestellt. Die Koordinierung des Modellprojekts übernimmt der Verein „Sompon Socialservices Baden-Württemberg e.V.“

Der Austausch fand statt mit Frau Vera Sompon, Leiterin der Koordinierungsstelle FGM/C.

Das Bundesfamilienministerium gibt an, dass 2020 rund 67 000 Mädchen und Frauen in Deutschland von FGM/C betroffen waren. Tendenz steigend. Da diese Statistik nicht Mädchen und Frauen umfasst, die deutsche Staatsangehörige sind oder gar keine gültigen Dokumente haben, ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Nach Schätzungen der WHO stirbt jedes Zehnte Mädchen während oder direkt nach der Beschneidung und jede Vierte an den langfristigen Folgen.

Häufig wird die weibliche Genitalverstümmelung auf Reisen in die Herkunftsländer durchgeführt. Mehrere Bundesministerien haben Anfang dieses Jahres einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung herausgegeben, der über die Strafbarkeit nach deutschem Recht informiert – auch dann, wenn die Genitalverstümmelung im Ausland geschieht und dass Täter*innen zudem der Verlust des Aufenthaltstitels droht.

FGM/C ist ein anerkannter Asylgrund.

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