14.07.21 –

Die Regierungsfraktionen GRÜNE und CDU haben sich am 13. Juli auf eine erste überarbeitete Fassung des Klimaschutzgesetzes im Land geeinigt. Der Gesetzentwurf, mit dem sich der Landtag am 22. Juli befassen wird, ist eine ehrgeizige Weiterentwicklung des bestehenden Gesetzes, um die schädlichen Treibhausgas-Emissionen im Land spürbar zu drücken und um die Klimaschutzziele zu erreichen. Außerdem soll der Ausbau der erneuerbaren Energien massiv forciert werden.

Die fünf zentralen Neuerungen sind:

  • Bis 2040 soll Baden-Württemberg netto-treibhausgasneutral sein (bisher 90 Prozent bis 2050). Zwischenschritt bis 2030: mindestens 65 Prozent Treibhausgas-Abnahme (bisher 42 Prozent)
  • Das Land geht voran: Bis 2030 soll die Landesverwaltung netto-treibhausgasneutral organisiert sein (bisher minus 80 Prozent Treibhausgase bis 2040)
  • Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude (bisher nur Nicht-Wohngebäude) ab 1. Mai 2022
    sowie PV-Plicht bei grundlegenden Dachsanierungen (neu)
    sowie PV-Pflicht für Parkplätze ab einer Größe von 35 Stellplätzen (bisher 75 Stellplätze)
  • Zwei-Prozent-Flächenziel im Land für Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen
  • Einsetzung eines Klimasachverständigenrates mit renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern

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