Reform des Landtagswahlrechts: Weg frei für mehr Vielfalt im Landtag

11.04.22 –

Am 6.04.2022 wurde im Landtag von Baden-Würrtemberg über die Reform des Landtagswahlrechts abgestimmt. Das aktive Wahlalter wurde auch bei Landtagswahlen auf 16 Jahre gesenkt. Denn wir Grüne wollen, dass junge Menschen über ihre Zukunft in Baden-Württemberg nicht nur mitreden, sondern auch mitentscheiden können. Dafür wird die Landesverfassung geändert. Der Weg wird freigemacht, dass in Zukunft mehr junge Gesichter, mehr Frauen und mehr Menschen unterschiedlicher Herkunft in unserem Parlament vertreten sind. Dazu führen wir das Zweistimmen-Wahlrecht mit Landeslisten ein.

Gemeinsam mit vielen Mitstreiterinnen und Mitstreitern aus der Zivilgesellschaft haben wir Grüne sehr lange auf diesen Tag hingearbeitet. Seitdem wir 2011 Regierungsverantwortung in Baden-Württemberg übernommen haben, kämpfen wir für diese Reform. Nun freuen wir uns, dass wir mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNE, CDU und SPD endlich ans Ziel kommen. Hinter der Reform stehen aber nicht nur unsere drei Fraktionen. Die Reform wurde in der Vergangenheit von einer Vielzahl an Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft – Jugendverbänden, Frauenverbänden, Gewerkschaften und vielen anderen –,  lautstark gefordert. Wir sind uns einig: Diese Reform für mehr Vielfalt im Parlament muss endlich kommen!

Im Zuge des Anhörungsprozesses ist die breite gesellschaftliche Unterstützung für dieses Vorhaben deutlich geworden: Der Landesfamilienrat sieht in dem neuen Gesetz einen „wesentlichen Beitrag zur Generationengerechtigkeit und zur Gleichstellung von Frauenund Männern.“ Auch der Landesfrauenrat hat sich in der Anhörung ähnlich geäußert. Der Landkreistag bewertet die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 als „folgerichtig“ und „gesellschaftspolitisch angezeigt“. Auch der Gemeindetag und der Städtetag haben die Reform in der Anhörung ausdrücklich unterstützt, genauso wie der Landesjugendring. Und der DGB bezeichnet die Reform als „überfälligen Schritt in die richtige Richtung“.

Zwei-Stimmen-Wahlrecht

Das Zwei-Stimmen-Wahlrecht – wie wir es auch von der Bundestagswahl kennen – wird von keiner demokratischen Fraktion hier im Landtag in Frage gestellt. Und das hat gute Gründe:

  • Es gibt den Wählerinnen und Wählern mehr Möglichkeiten, ihren Willen differenziert zu äußern.
  • Durch die Erststimme für den Wahlkreiskandidaten oder die Wahlkreiskandidatin bleibt die wichtige Verankerung vor Ort erhalten.
  • Und durch die Zweitstimmefür die Landesliste einer Partei ebnen wir den Weg für mehr Vielfalt: Denn ab sofort können die Parteien, die es ernst meinen, bei der Listenaufstellung für mehr Diversität sorgen

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