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22.03.18 –
Verkehrsminister Hermann hat gestern in der Straßenbaukonferenz die Projekte der Stufe 2 zur Umsetzung des Bedarfsplans vorgestellt. Er erläuterte die Gesichtspunkte, die für die Einstufung der einzelnen Projekte maßgeblich berücksichtigt wurden und deren Umrechnung in ein Punktesystem.
Der Minister betonte, dass sich alle in die Listen aufgenommenen Maßnahmen bis zum Jahr 2030 in einem geordneten, möglichst fortgeschrittenen Planungsprozess befinden werden. Der Lückenschluss der B3 mit der Ortsumfahrung Kuppenheim wurde mit einer Bewertung von 22,1 in die Umsetzungsplanung aufgenommen.
Mit einem Planungsbeginn ist ab 2025 zu rechnen. Eine neue Bewertung und ein früherer Planungsbeginn kommt in diesem besonderen Fall abweichend von allen weiteren Projekten in Betracht, wenn die Mercedes-Werk Erweiterung um eine E-Fahrzeugproduktion erfolgen wird. „Auch wenn das Ergebnis für mich und uns in der Region erst einmal nicht den Erwartungen entspricht, ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass die weitere Priorisierung durch das Verkehrsministerium nach nachvollziehbaren Kriterien erfolgt. Die Listen stellen einen ehrlichen Fahrplan dar und machen einer Versprechenspolitik nach Gutsherrenart ein Ende.“ erklärt Hentschel gegenüber unserer Zeitung hierzu. Da die Anschlussstelle Rastatt Nord an die A5 eine in der Planung bereits weit fortgeschrittene Ausbaumaßnahme ist, deren Umsetzung ohnehin vorangetrieben wird, musste dieses Projekt nicht mehr berücksichtigt werden. Nach den dem Abgeordneten Thomas Hentschel (GRÜNE) vorliegenden Informationen, ist derzeit mit einem Baubeginn 2025 zu rechen. Es sei gut, dass die Reihenfolge der Baumaßnahmen in einem transparenten und fachlichen Verfahren festgelegt wurde, führte er weiter aus. Die jetzt vorliegende Umsetzungskonzeption gebe allen Beteiligten in den Regierungspräsidien, in den Landratsämtern und in den Kommunen Orientierung.
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