15.02.21 –
Das Verkehrsministerium sieht in der hohen Nachfrage nach E-Autos in den vergangenen Monaten eine positive Entwicklung für den Klimaschutz. Damit noch mehr Fahrzeuge Förderung bekommen können, müssen die Fördersätze reduziert werden. Das Ministerium für Verkehr wird zum 1. September 2020 die Förderung für elektrisch betriebene Fahrzeuge, den sogenannten BW-e-Gutschein, anpassen. Die Förderung wird von 3.000 Euro auf 1.000 Euro reduziert. Im Rahmen dieser Umstellung können zukünftig nur noch kleine und mittlere Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen. Großunternehmen sind nicht weiter förderfähig. Da der BW-e-Gutschein lediglich die Betriebs- und Unterhaltungskosten bezuschusst, kann zusätzlich auch weiterhin der Umweltbonus, welcher den Erwerb und das Leasing fördert, in Anspruch genommen werden. Die Förderung über den Umweltbonus des Bundes wurde kürzlich auf 6.000 Euro pro Fahrzeug erhöht. Im Herbst 2020 wird der bewährte BW-e-Gutschein voraussichtlich um eine Photovoltaik-Komponente ergänzt. Die Details zur Förderung werden zu gegebener Zeit auf der Homepage der L-Bank veröffentlicht.
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