20.10.25 –
Das Ministerium für Verkehr BW berichtet:
Für Carsharing-Angebote gibt es bis zu 15.000 Euro, wenn diese ein E-Fahrzeug anschaffen.
Was wird gefördert?
Das Ziel dieses Förderprogramms ist die Förderung von umweltfreundlicher, ressourcenschonender und gemeinschaftlicher Mobilität durch Carsharing-Angebote im ländlichen Raum beziehungsweise an defizitären und noch nicht erschlossenen Standorten. Die Richtlinie soll zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, zur CO₂-Einsparung sowie zur Entlastung des öffentlichen Raums beitragen.
Bitte beachten Sie die ausführlichen Förderbedingungen im Download-Bereich.
Förderanträge können bis zum 20. November 2025 (Antragszeitraum) eingereicht werden.
Noch Fragen? Dann melden Sie sich bitte bei uns:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Abteilung 5 – Mobilitätszentrale, vernetzte und digitale Mobilität
Referat 54 – Autonomes Fahren, Fahrzeuginnovationen
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
E-Mail:carsharing-foerderung@vm.bwl.de
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