
29.03.22 –
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ ergänzt die Elektromobilitätsförderung um einen wichtigen Baustein.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.
Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 € pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert.
Weitere Informationen finden Sie hier
Den Link zum Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und zur oben beschriebenen Förderung "Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen" finden Sie hier
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