Förderung: Fußläufige Erreichbarkeit von Ladeinfrastruktur

08.07.24 –

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg berichtet:

Ein im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 beschriebenes Ziel zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur ist es, in Siedlungs- und Gewerbegebieten den nächsten öffentlich zugänglichen Ladepunkt möglichst fußläufig erreichen zu können. Die nächste Schnellladesäule soll maximal fünf Kilometer entfernt sein. Der Ausbau dieses Netzes soll mit dem vorliegenden Förderaufruf unterstützt werden. So kann zu einem weiteren flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von Ladeinfrastruktur beigetragen werden. Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (Normalladeinfrastruktur und DC-Schnellladeinfrastruktur) einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses in Baden-Württemberg in einem zusammenhängenden Gebiet. Die Förderquote liegt bei bis zu 60%.

Die Anträge für diese Förderung sind bis 15. September 2024 beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg einzureichen.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie HIER

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