03.05.23 –
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr informiert:
Das Ministerium unterstützt Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten. Dieser Förderaufruf betrifft die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität. Gefördert werden 40 Prozent der Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen sowie die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist. Förderfähig sind Vorhaben ab 21.000 Euro und bis zu 1 Millionen Euro (netto) pro Institution. Voraussetzung ist, dass die Pkw und Leichtfahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Anträge können bis zum 8. Juni 2023 eingereicht werden.
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