07.05.24 –
Das Ministerium für Verkehr informiert:
Mit der Förderung durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Verkehrsunternehmen beim Bauen, Aus- und Umbauen ihrer Verkehrsinfrastruktur. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen, die die Verkehrswende hin zu einer klima-, menschen- und umweltfreundlichen Mobilität vorantreiben. Die Förderung gliedert sich in drei Bereiche: Kommunaler Straßenbau (KStB), Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Rad- und Fußverkehr (RuF).
Berechtigt für die Fördermittel sind: Gemeinden und Landkreise, Kommunale Zusammenschlüsse (insbesondere Zweckverbände), Vorhabenträger sowie sonstige Verkehrsunternehmen des ÖPNV.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie HIER
Der Ausbau der Solarenergie ist ein elementarer Baustein der globalen Energiewende. Das vor 25 Jahren eingeführte grüne [...]
Die ersten Ergebnisse von CDU, CSU und SPD in Form von Arbeitspapieren sind eine Aneinanderreihung von einzelnen Wahlversprechen, aber es fehlt [...]
Am heutigen 25. März kommen die frisch gewählten Bundestagsabgeordneten erstmals zur konstituierenden Sitzung im Deutschen Bundestag zusammen. [...]