07.05.24 –
Das Ministerium für Verkehr informiert:
Mit der Förderung durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Verkehrsunternehmen beim Bauen, Aus- und Umbauen ihrer Verkehrsinfrastruktur. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen, die die Verkehrswende hin zu einer klima-, menschen- und umweltfreundlichen Mobilität vorantreiben. Die Förderung gliedert sich in drei Bereiche: Kommunaler Straßenbau (KStB), Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Rad- und Fußverkehr (RuF).
Berechtigt für die Fördermittel sind: Gemeinden und Landkreise, Kommunale Zusammenschlüsse (insbesondere Zweckverbände), Vorhabenträger sowie sonstige Verkehrsunternehmen des ÖPNV.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie HIER
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