
19.07.24 –
Im Straßenverkehr werden Fußgänger und Fußgängerinnen sowie Radfahrende täglich von abbiegenden Lkw und Bussen gefährdet. Häufig kommt es dabei zu schrecklichen Unfällen mit teils tödlichen Folgen. Viele dieser Unfälle wären durch sog. Abbiegeassistenten vermeidbar. Abbiegeassistenten sind verfügbare technische Lösungen, die im Straßenverkehr Leben retten können: Sie unterstützen und entlasten Lkw- und Busfahrer/-innen in kritischen Verkehrssituationen z. B. mittels optischer oder akustischer Signale, wenn diese beim Abbiegen Radfahrende gefährden würden.
Eine europaweite schrittweise verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenten ist erst ab Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 für neu zugelassene Fahrzeuge vorgesehen. Das BMDV setzt sich mit der „Aktion Abbiegeassistent“ schon seit 2018 für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Verwendung von Abbiegeassistenten ein.
Teil dieser Aktion ist ein Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen. Ab dem 1. Juli 2024 erfolgt diese Förderung von Abbiegeassistenzsystemen ausschließlich im Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme („AAS“).
Im Förderprogramm „AAS“ sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz förderfähig. Sie müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden.
Weitere Informationen zu der „Aktion Abbiegeassistent“ finden Sie HIER
Weitere Informationen zu dem Förderprogramm „AAS“ finden Sie HIER
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