11.07.22 –
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg informiert:
Gegenstand der Förderung ist die Beschaffung und Errichtung neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses in Baden-Württemberg. Gefördert wird nur der Aufbau von neuen urbanen Schnellladehubs mit mindestens acht bis maximal 20 neuen DC-Schnellladepunkten mit mindestens 75 kW Ladeleistung pro Ladepunkt. Zusätzlich können optional öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer geringeren Ladeleistung und weitere Angebote für nachhaltige Mobilität im Rahmen des Aufbaus von urbanen Schnellladehubs gefördert werden. Die neuen Ladepunkte müssen unmittelbar aneinander angrenzen und rund um die Uhr (24/7) öffentlich zugänglich sein.
Antragstellung bis 22. August 2022 möglich
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