EU-Kommission genehmigt Einzelwagenförderung des Bundes

22.05.24 –

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr berichtet:

Die Europäische Kommission hat am 21. Mai 2024 ein auf fünf Jahre angelegtes Förderpaket in Höhe von 1,7 Milliarden Euro für den Schienengüterverkehr freigegeben.

Bundesminister Volker Wissing sagt dazu: "Mit rund 1.400 angefahrenen Güterverkehrsstellen ist der Einzelwagenverkehr das Rückgrat das Schienengüterverkehrs. Er ermöglicht den Zugang zum europäischen Schienennetz in der Fläche und hat zentrale Grund- und Netzwerkfunktionen. Zugleich kann der Einzelwagenverkehr aufgrund der kosten- und personalaufwändigen Zugbildung und Wagenzustellung bislang kaum wirtschaftlich betrieben werden. Hier schaffen wir jetzt Abhilfe. Mit unserer milliardenschweren Förderung des Einzelwagenverkehrs setzen wir ein klares Signal für die Stärkung des klimafreundlichen Transports über die Schiene und entlasten so auch unsere Straßen von Güterverkehr."

Die neue Förderung soll die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im Einzelwagenverkehr (EWV) bei den hohen Betriebskosten entlasten, die aus den aufwändigen Bündelungs- und Zustellungsprozessen entlang der Transportketten resultieren. Die neue Förderung ergänzt dabei die Anlagenpreisförderung, mit der die Unternehmen seit 2020 bei Infrastrukturnutzungskosten im EWV entlastet werden.

Die erforderliche Genehmigung der Europäischen Kommission liegt seit dem 21. Mai 2024 vor. Die neue Förderrichtlinie wird nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger vsl. am 1. Juni 2024 in Kraft treten. Aktuell finalisiert das Eisenbahn-Bundesamt als Bewilligungsbehörde die Ausführungsbestimmungen und Antragsunterlagen. 

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie HIER

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