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26.10.22 –
Baden-Württemberg hat deutschlandweit die fortschrittlichsten Regeln für Photovoltaik auf den Weg gebracht. Unser Ziel: alle verfügbaren und geeigneten Flächen für Photovoltaik nutzen. Denn nur so können wir die erneuerbaren Energien schnell ausbauen.
Seit Januar 2022 besteht Photovoltaikpflicht bei Neubau von Nicht-Wohngebäuden und größeren Parkplätzen. Darunter fallen zum Beispiel Hallen oder Firmendächer sowie offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen.
Im Mai 2022 kam dann die PV-Pflicht auf neuen Dachhäusern dazu. Diese Pflicht tritt beim Neubau eines Wohngebäudes ein. Also beim Häusle-Bau an die Solaranlage denken!
Ab Januar 2023 gilt die Pflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen. Als grundlegende Dachsanierung gelten Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Dies gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen.
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