Neue Kriterien für den Einsatz von Lang-Lkw

20.11.23 –

Das Land hat die Kriterien der Streckenfreigabe für Lang-Lkw evaluiert, überarbeitet und weiterentwickelt. Ab 2024 sollen die neuen Kriterien Anwendung finden. Sie vereinfachen das Verfahren und sind damit Bestandteil der baden-württembergischen Entlastungsallianz. Die Verkehrssicherheit ist weiterhin zentrale Voraussetzung dafür, ob eine Strecke mit dem Lang-Lkw befahren werden darf.

Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag getroffenen Aussagen zum künftigen Einsatz von Lang-LKW wurden die bisher vom Land Baden-Württemberg angewendeten Kriterien zur Freigabe von Strecken für Lang-Lkw der Typen 2 bis 5 überprüft, neu bewertet und überarbeitet. Dieser Prozess zur Neuausrichtung der Kriterien für künftige Streckenfreigaben fand unter Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden und Wirtschaft statt, mit dem Ziel, die Kriterien unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten weiterzuentwickeln. Im Ergebnis wird künftig die Befahrbarkeitsprüfung als zentrales Kriterium für die Bewertung von Strecken angewendet. Zudem sollen Ortsdurchfahren möglichst gemieden werden. Dies berichtet das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

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In seiner Rede im Plenum am 13.12.2023 ordnete Thomas Hentschel Lang-LkW wie folgt ein:

"Der Lang-LKW ist für einige wenige Transportaufgaben logistisch sinnvoll, aber löst keines der Probleme im Güterverkehr. Die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für die Streckenfreigaben für Lang- LKW ist zwar ein eher untergeordnetes Thema, aber ein Schritt zur Entbürokratisierung. Für den Klimaschutz ist die Antriebswende die größere Herausforderung. Die gehen wir an!"

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