
28.05.25 –
Das Bundesministerium für Verkehr informiert:
Das Bundeskabinett hat am 28. Mai 2025 eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des § 23 Allgemeinen Eisenbahn Gesetztes verabschiedet. Dieser regelt die Nutzung ehemaliger Bahnflächen.
Die Formulierungshilfe bietet einen ausgewogenen und pragmatischen Kompromissvorschlag, der auf den Erhalt von Schieneninfrastruktur gerade auch im Hinblick auf mögliche Reaktivierungen abzielt, und zugleich die Voraussetzungen für einen sachgerechten Interessenausgleich mit anderen Belangen wie z.B. der kommunalen Stadtplanung ermöglicht. Die Bundesregierung schafft damit die Grundlage für eine schnelle Lösung. Das weitere Verfahren liegt nun in der Hand der Fraktionen.
Weitere Informationen finden Sie HIER
Die Bundesregierung war auf Kabinettsklausur. Auf der Tagesordnung stand die Frage: Wie kommt die deutsche Wirtschaft wieder auf Kurs? Zu [...]
Du interessierst dich für Demokratie und eine vielfältige Gesellschaft? Du möchtest neue Perspektiven kennenlernen, dich austauschen und [...]
In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern heißt es im Herbst: Wenn Bündnisgrüne in den Landtag einziehen, können wir zusammen mit den [...]