
28.05.25 –
Das Bundesministerium für Verkehr informiert:
Das Bundeskabinett hat am 28. Mai 2025 eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des § 23 Allgemeinen Eisenbahn Gesetztes verabschiedet. Dieser regelt die Nutzung ehemaliger Bahnflächen.
Die Formulierungshilfe bietet einen ausgewogenen und pragmatischen Kompromissvorschlag, der auf den Erhalt von Schieneninfrastruktur gerade auch im Hinblick auf mögliche Reaktivierungen abzielt, und zugleich die Voraussetzungen für einen sachgerechten Interessenausgleich mit anderen Belangen wie z.B. der kommunalen Stadtplanung ermöglicht. Die Bundesregierung schafft damit die Grundlage für eine schnelle Lösung. Das weitere Verfahren liegt nun in der Hand der Fraktionen.
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