
17.06.24 –
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr berichtet:
Bundesrat und Bundestag haben am 14. Juni 2024 die am 12. Juni 2024 im Vermittlungsausschuss getroffenen Einigungsvorschlage beschlossen. Wie im Koalitionsvertrag festgehalten, wird das Straßenverkehrsgesetz (StVG) so angepasst, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Diese werden nun als eigenständige Anordnungszwecke verankert. Hierdurch sollen Ländern und Kommunen größere Entscheidungsspielräume eröffnet und der Straßenverkehr verträglicher gestaltet werden.
Mit der Novellierung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) wird zudem eine erweiterte rechtliche Grundlage geschaffen die überlastete Schiene zu modernisieren – und massiv Mittel zu investieren. Damit ist der Weg frei für das größtes Sanierungs- und Modernisierungsprogramm der letzten Jahrzehnte.
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