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30.03.22 –
In Ulm hat das Land den Startschuss für das Pilotprojekt einer gemeinsamen elektronischen Strafakte zwischen Polizei und Justiz gegeben. Die elektronische Aktenführung im Strafverfahren ist ein Meilenstein für die Digitalisierung der Justiz.
In diesem Umfang bundesweit einmalig erproben Polizei und Justiz in Ulm die gemeinsame elektronische Strafakte. Im Falle eines strafrechtlich relevanten Verhaltens legt die Polizei eine elektronische Ermittlungsakte an. Diese wird dann komplett digital geführt und mitsamt den digitalen Beweismitteln über eine dafür entwickelte „Datenautobahn“ an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Staatsanwaltschaft führt die Akte als elektronische Strafakte der Justiz weiter. Als solche gelangt sie zu den Gerichten und in den dortigen Instanzenzug. Der stellvertretende Ministerpräsident und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Thomas Strobl, und die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, gaben heute bei der Staatsanwaltschaft Ulm den offiziellen Startschuss für das Projekt.
Zum schnellen Aktenaustausch führt Baden-Württemberg die zwischen Justiz und Polizei einmalige „Datenautobahn Strafsachen“ ein. Über speziell gesicherte Datenleitungen und Postfächer können über Glasfaserkabel auch sehr umfangreiche Akten übersendet werden. Dem Datenschutz wird im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs durch moderne Verschlüsselungsverfahren Rechnung getragen. Der rechtlich wirksame Austausch elektronischer Dokumente erfolgt nicht einfach per E-Mail, sondern mittels des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP). Die zu übertragenden Daten werden auf Senderseite ver- und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt (sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung).
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