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16.05.18 –
5.706.000 Euro erhält der Wahlkreis Rastatt in diesem Jahr für die Städtebauförderung. Dies hat das Wirtschaftsministerium am Mittwoch in Stuttgart bekanntgegeben. 5.706.000 Euro erhält der Wahlkreis Rastatt in diesem Jahr für die Städtebauförderung. Dies hat das Wirtschaftsministerium am Mittwoch in Stuttgart bekanntgegeben.
In diesem Jahr stehen knapp 250 Millionen Euro aus Landes- und Bundesmitteln zur städtebaulichen Erneuerung zur Verfügung. „Mit der Städtebauförderung erhöht das Land die Attraktivität von Quartieren und Ortskernen. Die Menschen sollen sich in Quartieren wohlfühlen, in allen Orten sollen die Zentren lebenswert bleiben“, so Thomas Hentschel MdL.
Dahinter steckt auch ein ökologischer Gedanke der grün-geführten Landesregierung: „Ortskerne sollen für Bürgerinnen und Bürger anziehend bleiben, damit Neubauflächen an den Rändern geschont und das Erscheinungsbild der Gemeinden erhalten werden“, so Hentschel weiter. „Unser Ziel muss es sein, einer gelungenen Innenentwicklung den Vorzug geben, damit wertvolle Flächen geschützt werden können“.
Die Städtebauförderung sei zudem ein Ausdruck einer weiteren wichtigen politischen Zielsetzung: die Stärkung der Kommunen angesichts des demografischen Wandels. „Im ländlichen Raum sind Ortskerne die Herzkammern vieler Gemeinden. Indem wir Leerstände beseitigen, Wohnraum modernisieren und Flächen für Bauvorhaben zugänglich machen, knüpfen wir an ein zentrales Vorhaben an: die Entwicklung und Stärkung der Quartiere für ein gutes Zusammenleben in Städten und auf dem Land“, so Thomas Hentschel. Insgesamt 9 Projekte werden in diesem Jahr im Wahlkreis Rastatt gefördert:
Die Projekte im Einzelnen sind:
Au am Rhein: 600.000 Euro für das Erneuerungsgebiet Ortsmitte: Finanzhilfeerhöhung der laufenden Erneuerungsmaßnahme
Au am Rhein: 106.000 Euro für das Erneuerungsgebiet Ortsmitte: Städtebauliches Einzelvorhaben, Modernisierung eines Kindergartens
Bietigheim: 800.000 Euro für das Erneuerungsgebiet Alter Ortskern: Neumaßnahme zur Gestaltung eines Platzes, private Modernisierung und Umgestaltung von Straßen
Gernsbach: 900.000 Euro für das Erneuerungsgebiet Innenstadt Mitte II: Finanzhilfeerhöhung der laufenden Erneuerungsmaßnahme
Kuppenheim: 900.000 Euro für das Erneuerungsgebiet Murgvorstadt/Wörtel: Finanzhilfeerhöhung der laufenden Erneuerungsmaßnahme
Loffenau: 400.000 Euro für das Erneuerungsgebiet Ortskern II: Finanzhilfeerhöhung der laufenden Erneuerungsmaßnahme
Ötigheim: 900.000 Euro für das Erneuerungsgebiet Ortsmitte II: Neumaßnahme zur Gestaltung von Straßen und Flächen sowie des Rathausumfeldes sowie energetische Modernisierung des Rathauses und der Mehrzweckhalle
Steinmauern: 600.000 Euro für das Erneuerungsgebiet Ortsmitte: Finanzhilfeerhöhung der laufenden Erneuerungsmaßnahme
Weisenbach: 500.000 Euro für das Erneuerungsgebiet Ortsmitte I: Finanzhilfeerhöhung der laufenden Erneuerungsmaßnahme
Der Grünen-Politiker Hentschel weist auf einen wichtigen zusätzlichen Effekt der Städtebauförderung hin: Studien belegen, dass mit jedem Euro, der in die Städtebauförderung fließt, Folgeinvestitionen der öffentlichen Hand und privater Investoren von mehr als acht Euro angestoßen werden. „Das hat wiederum einen positiven Effekt auf die Arbeitsplätze“, erklärt der Abgeordnete. Thomas Hentschel zieht ein positives Fazit der hohen Städtebauförderung: „Das Land hilft den Gemeinden im Landkreis Rastatt bei den wichtigen städtebaulichen und gesellschaftlichen Herausforderungen und schafft zugleich eine Art Konjunkturprogramm in unserem Wahlkreis.“
Ergänzend zur Städtebauförderung unterstützt das Land die Kommunen mit dem Landesprogramm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS). „Uns Grünen ist es ein wichtiges Anliegen, dass Einwohnerinnen und Einwohner aller Generationen am Leben im Quartier aktiv teilnehmen können. Mit diesen Fördermitteln geben wir den Kommunen die Möglichkeit, Bewohnerinnen und Bewohner bei der Gestaltung der Wohnquartiere unmittelbar einzubinden und Quartiersmanagement nachhaltig zu verankern“, sagt Hentschel.
Diese Projekte reichen vom ehrenamtlichen Engagement, über Freizeitgestaltung, Integration von Migrantinnen und Migranten, Inklusion von Menschen mit Behinderung oder Teilhabe von älteren Menschen. Die Kommunen können die Landesgelder auch für Kinder- und Jugendbetreuung, Sportangebote, Nachbarschaftshilfe oder Spielangebote verwenden. Noch bis zum 28. Juni können Gemeinden hierzu Anträge für das laufende Jahr beim Regierungspräsidium einreichen.
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