16.12.21 –
Justiz
Ein gemeinsames Handlungskonzept zur Opfer- und Betroffenenbetreuung bei terroristischen Anschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen in Baden-Württemberg soll die Grundlage für die Tätigkeit des Opferbeauftragten der Landesregierung und seiner Geschäftsstelle bilden.
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