Keine 10H-Regelung bei Windkraft

14.08.20 –

Mit großer Irritation nehmen die Landtagsabgeordneten Hans-Peter Behrens und Thomas Hentschel die gestrige Pressemitteilung der CDU-Fraktionen Baden-Baden, Ettlingen, Malsch und Forbach zur Kenntnis, in der diese die sog. „10H-Regelung“ für Windkraftanlagen fordern.

„Die CDU-Fraktionen wiederholen wie in der Vergangenheit in stoischer Ignoranz falsche Argumente und hintertreiben den Ausbau der Energiewende. Die Fraktionen haben weder die Relevanz des Klimawandels noch die Energiewende verstanden und verschließen die Augen vor der Realität. Sankt Florian lässt grüßen“.

Der dritte Dürresommer in Folge zeigt, dass der Klimawandel bereits Realität ist, mit all seinen gravierenden Folgen für Mensch, Umwelt und Gesundheit. Trockenfallende Flüsse im Sommer, massivste Waldschäden, vertrocknete Ernten und eine enorm gestiegene Hitzebelastung zeigen uns, dass wir dringend handeln müssen. Ohne einen Ausbau der Windkraft werden wir die Klimaziele von Paris nicht, geschweige denn Klimaneutralität erreichen.

Die von den CDU-Fraktionen geforderte Abstandsregel würde dazu führen, dass der Windkraftausbau in Baden-Württemberg nahezu vollständig zum Erliegen kommt. Damit stellen sich die beteiligten Fraktionen im Übrigen gegen die Beschlüsse der CDU-geführten Bundesregierung vom Mai 2020, in der gemeinsam mit den Ländern ein Mindestabstand von bis zu 1000 Metern vereinbart und von CDU-Wirtschaftsminister Altmaier als Durchbruch gefeiert wurde.

„Einmal mehr zeigen die Vertreter der CDU, dass ihnen die Energiewende egal ist. Offenbar geht es Ihnen lediglich darum, im Lichte der nächsten Landtagswahl massive Ängste zu schüren und am rechten Rand Wähler zu ködern. In Anbetracht des Klimawandels muss man feststellen, dass die CDU-Fraktionen nicht fähig zur Realpolitik sind und eine reine Angstpolitik betreiben.“

In Baden-Württemberg haben wir ein genaues Prüfverfahren zur Errichtung von potentiellen Windkraftanlagen: Anlagen über 50 Metern Gesamthöhe werden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz geprüft. Der Ablauf dieses Verfahrens ist dabei bis ins kleinste Detail geregelt. Hierbei muss ausführlich nachgewiesen werden, dass eine oder mehrere geplante Windenergieanlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen sowie Boden, Wasser und Kultur- und sonstige Sachgüter haben. Insgesamt prüfen ca. 20-40 Behörden oder Träger öffentlicher Belange ein entsprechendes Vorhaben und können, wie auch die Bürgerinnen und Bürger in den Planfeststellungsverfahren, ihre Belange gegenüber der Genehmigungsbehörde vertreten. Dies macht deutlich, wie viele unterschiedliche Gesichtspunkte bei der Genehmigung geprüft werden.

„Klimaschutz und Energiewende können nur gemeinsam mit deutlich mehr Windkraftanlagen und Photovoltaik gelingen. Eine 10H-Regelung wird es mit uns nicht geben und wäre im übrigen gesetzeswidrig“, so die Landtagsabgeordneten.

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