Corona-Soforthilfen für Unternehmen und Solo-Selbstständige

23.03.20 –

„Die grün-geführte Landesregierung greift Klein-Unternehmen und Solo-Selbstständigen mit bis zu 30 000 Euro unter die Arme“, erklärt der Grünen-Abgeordnete Thomas Hentschel. Das Kabinett habe die Hilfe am Sonntagabend frei gegeben, die genauen Konditionen seien jetzt geregelt. Anträge können demnach von diesem Mittwoch an (25. März) bei den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern vor Ort gestellt werden. Die L-Bank zahlt das Geld aus.

„Es ist uns wichtig, mit diesem Soforthilfeprogramm schnell, zielgerichtet und wirkungsvoll zu helfen“, betont Hentschel. Mit dem Geld solle den Solo-Selbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe eine finanzielle Soforthilfe gewährt werden, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffenen seien. „Wir wollen deren wirtschaftliche Existenz sichern und Liquiditätsengpässe kompensieren“, fügt Hentschel hinzu.

Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen laut Vorlage einmalig bis zu 9 000 Euro erhalten können, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15 000 Euro, Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sollen bis zu 30 000 Euro bekommen können, so Hentschel.

Hentschel betont zudem, dass der grün-geführten Landesregierung die Ausnahmesituation der Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen bewusst sei: Es gebe Nachfrage- und Produktionsausfälle, Stornierungswellen, Honorarausfälle, massive Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüche. „Dies ist für zahlreiche Solo-Selbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe existenzbedrohlich geworden.“ Deshalb schaffe Baden-Württemberg diese mit der Bundeskulisse operativ verzahnte Förderkulisse.

Der jetzt vorliegende Programmentwurf für einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss solle der Liquiditätsüberbrückung zunächst für drei Monate dienen, so der Grünen-Abgeordnete. In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Krise könnten anschließend die Liquidität und Existenz der Unternehmen und der Angehörigen der Freien Berufe durch eine Zuwendung mit Rückzahlungsvorbehalt langfristig gesichert werden.

Weitere allgemeine Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung finden Sie hier.

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