
05.03.26 –
Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen. Die Neuwahl des 18. Landtags muss vor Ablauf dieser Wahlperiode stattfinden. Die Landesregierung hat den Wahltag auf Sonntag, den 8. März 2026 bestimmt. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, sofern nicht in Ausnahmefällen eine kürzere Wahlzeit festgesetzt wird.
Was ist neu: Zwei Stimmen und Wählen ab 16 Jahren.
Jeder Wähler hat eine Erststimme, die für einen Kreiswahlvorschlag abgegeben werden kann, und eine Zweitstimme, mit der für die Landesliste einer Partei gestimmt werden kann. Es müssen nicht zwingend beide Stimmen abgegeben werden. Sofern nur die Erststimme oder die Zweitstimme abgegeben wird, wird die jeweils andere nicht abgegebene Stimme bei der Ergebnisermittlung als ungültige Stimme gewertet.
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