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10.10.22 –
Im Oktober 2022 haben die beiden Grünen Landtagsabgeordneten Thomas Hentschel und Thomas Poreski mit drei Expert*innen und rund 90 Teilnehmer*innen beim Fachgespräch zum Kinderschutz darüber beraten, wie flächendeckende Präventionsnetzwerke aussehen und was nötig ist, um sie weiter auszubauen und landesweit Sicherheitslücken für Kinder zu schließen. Ein gutes Leben für Kinder – das ist eines der wichtigsten Ziele der Grünen Landtagsfraktion. Dazu gehört, dass Kinder sicher und gewaltfrei leben können. Jedoch wird nach wie vor davon ausgegangen, dass statistisch gesehen in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder sitzen, die schwere sexualisierte Gewalt erlebt haben oder erleben. Die Corona-Pandemie hat Sicherheitslücken für Kinder vergrößert und gezeigt, dass wirksame Schutzkonzepte, bessere Notbetreuungen und Erreichbarkeiten nötig sind, auch unter extremen Rahmenbedingungen.
Für Martina Huck von der LKSF - der Landeskoordinierungsstelle spezialisierter Fachberatungen, die mit Unterstützung des Landes Baden-Württemberg in diesem Jahr eingerichtet wurde, um das Unterstützungsangebot für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend weiter auszubauen - ist Prävention ebenso wichtig wie wirksame Interventionen. Das Zentrum von funktionierenden Präventionsnetzwerken müssten die spezialisierten Fachberatungsstellen sein, „und die müssen überall in jedem Landkreis dauerhaft gefördert und, gemessen an der Einwohner*innenzahl, ausreichend ausgestattet sein, damit sie wirksam im Kinderschutz in den Netzwerken arbeiten können.“
Teilnehmer*innen aus unterschiedlichen Bereichen, von Jugendämtern, Fachberatungsstellen, Kitas, aus dem schulischen Bereich und von sozialen Verbänden, wiesen darauf hin, dass mehr Fachpersonal nötig sei und dass dieses Schulungen erhalten müsse, um erkennen zu können, wann Kinder in Gefahr seien und um zu wissen, was dann getan werden müsse: „Wir müssen die Personen, denen sich die Kinder anvertrauen, mehr schulen, Wissen vermitteln und ihnen Handlungskompetenzen vermitteln - damit das Bewusstsein in der Gesellschaft gestärkt wird, dass Kinderschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist,“ bekräftigte Emily Gossmann von der Universitätsklinik Ulm. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Kompetenzzentrum Prävention der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Universitätsklinikum Ulm.
Das Angebot einer fachübergreifenden Fortbildung - von den Beratungsstellen über die Jugendämter bis hin zur Justiz - wurde bereits vom Land ausgebaut. Dies sind für die Sachverständigen wegweisende Schritte. Darauf aufbauend seien weitere nötig, um „zum einen dafür zu sorgen, dass wir genügend Personal haben, bei den Gerichten, den Jugendämtern und anderen Beteiligten. Zum anderen müssen wir gesetzlich regeln - in Ergänzung des § 159 FamFG -, dass wir Kindesanhörungen im Kinderschutzverfahren zwingend vor der Anhörung der anderen Beteiligten durchführen,“ so Dr. Christian Pfuhl, Familienrichter am Amtsgericht Tettnang. „Damit können wir den Erledigungsdruck von den Richter*innen nehmen und für sie, angesichts unter Umständen mangelnder Erfahrung, Mindestaltersgrenzen einführen. Dazu kann auch eine Regelung gehören, dass Assessoren kein Familienreferat übernehmen dürfen.“
Der justizpolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, Thomas Hentschel, sagt dazu: „Im justizpolitischen Bereich werden in der Regel nach schwerwiegenden Fällen sexuellen Missbrauches von Kindern als erstes die Forderung nach Strafverschärfungen laut. Jenseits davon findet aber die eigentliche Arbeit zum Schutz der Kinder statt. Anlaufpunkte sind zum Beispiel Jugendämter, aber auch die Familiengerichte. Vor diesem Hintergrund ist es uns hier in Baden-Württemberg wichtig, dass wir zu einer guten Vernetzung kommen, um wechselseitig Erfahrungen austauschen zu können, um zu einem besseren Kinderschutz zu kommen - besser als wir ihn bisher gewährleisten konnten, wie man an den Fällen, die aufgetreten sind, gesehen haben. Wir haben dazu unter Federführung des Sozialministeriums in der letzten Legislaturperiode eine Kommission ins Leben gerufen, die hierzu stimmige Vorschläge ausgearbeitet hat. Über die ersten Erfahrungen mit den Vorschlägen, die wir in der letzten Legislatur hatten, haben wir uns beim Fachgespräch ausgetauscht. Wir werden daraus auch neue Ideen entwickeln und neue Impulse für die politische Umsetzung geben.“
Ein weiterer Impuls in der Diskussion war, dass Prävention bereits bei sexueller Bildung an Schulen beginnt, um sexualisierte Gewalt, auch unter Jugendlichen, zu verhindern.
„Wir nehmen viel mit aus diesem Fachgespräch“, so Thomas Poreski, stellvertretender Vorsitzender der Grünen Landtagsfraktion. „Die von uns eingeladenen Expert*innen tragen mit ihren Erfahrungen dazu bei, dass wir das, was wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben, nämlich flächendeckende Netzwerke für Kinderschutz zu etablieren, tatsächlich umsetzen können. Das heißt, dass verschiedene fachliche Ebenen zusammenarbeiten, die sozialpolitische mit der rechtspolitischen Ebene. Das heißt weiterhin, dass wir vom Land aus mit der kommunalen Seite versuchen Strukturen so zu entwickeln, dass alle Beteiligten vor Ort Handlungssicherheit bekommen - auch die Akteur*innen, die mit Kindern zu tun haben, wie etwa das Personal in Kindergärten und Schulen, Eltern und Ärzt*innen. Dies bedeutet, dass sie wissen, an welcher Stelle sie Signale erkennen können und dass sie dann auch wissen, wie sie damit umgehen müssen. Dass sie sich nämlich im Zweifel an unabhängige Fachberatungsstellen wenden, die für mich im Zentrum eines guten Präventionsnetzwerks stehen. Aus den Impulsen aus dem Fachgespräch werden wir Konsequenzen ziehen und konkretes politisches Handeln ableiten. Ich bin, auch angesichts der in diesem Bereich erfreulichen Haushaltsberatungen, sehr guten Mutes, dass uns dies gelingt.“
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