
21.08.25 –
Das Land baut das Angebot zur verfahrensunabhängigen Spurensicherung weiter aus. Gewaltbetroffene können so Beweise anonym sichern lassen, ohne sofort eine Anzeige erstatten zu müssen.
Das Land hat mit den Krankenkassen und der Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene am Universitätsklinikum Freiburg und der Gewaltopferambulanz am Universitätsklinikum Ulm weitere Verträge zur Kostenübernahme bei der verfahrensunabhängigen Beweissicherung abgeschlossen. Damit wird das Angebot der verfahrensunabhängigen Spurensicherung in Baden-Württemberg weiter gefestigt und der Opferschutz gestärkt.
„Die Möglichkeit der verfahrensunabhängigen Beweissicherung ist eine wichtige Errungenschaft, die Betroffenen von Gewalt ermöglicht, Beweise sichern zu lassen, ohne sich unmittelbar nach einer Tat für oder gegen eine Strafanzeige entscheiden zu müssen“, betont Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha.
Die gerichtsfeste Sicherung von Beweisen soll die Verurteilung von Gewalttätern zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen und Opfern von Vergewaltigungen, sexueller Gewalt oder Misshandlungen damit die Möglichkeit bieten, sich nicht unmittelbar nach einer Tat für eine Strafanzeige entscheiden zu müssen. Vor Bestehen des Angebots einer verfahrensunabhängigen Spurensicherung waren Opfer gezwungen, unmittelbar nach der Tat eine Strafanzeige zu erstatten, um eine qualifizierte Untersuchung und Archivierung der Spuren der Tat für eine spätere Gerichtsverhandlung sicherzustellen.
Weitere Informationen und den Telefonkontakt der Gewaltambulanzen finden Sie HIER
Ein herzliches Dankeschön
meinen Wählerinnen und Wählern und allen, die mich im Wahlkampf unterstützt haben, für das in mich gesetzte Vertrauen.
Vielen Dank für Ihre/Eure Unterstützung für einen künftigen Ministerpräsidenten Cem Özdemir und eine Fortführung unserer Politik in Stuttgart.
Auch in Zukunft werde ich als Ihr/Euer Abgeordneter wieder die Interessen der Menschen in unserer Region im Landtag vertreten. Ich freue mich auf die kommenden Aufgaben!
Foto: Marija Heinecke
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