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01.03.24 –
Zum Thema „Islamischer Religionsunterricht und den Umgang mit Islamverbänden“ hatten wir im AK I Recht, Verfassung und Migration der Fraktion Grüne im Landtag am 29. Februar 2024 Gäste eingeladen, die uns einen Einblick in ihre Arbeit gaben.
Herr Dr. Heiko Feurer (Staatsministerium, Leiter Referat 46 – Bildung, Sport, Kirchen, Religionen) und Herr Amin Rochdi (Geschäftsführer Stiftung Sunnitischer Schulrat) berichteten uns von der Arbeit der 2019 gegründeten Stiftung Sunnitischer Schulrat, die in Baden-Württemberg zuständig für den islamischen Religionsunterricht an Schulen ist. Es handelt sich dabei um keine eingetragene Religionsgemeinschaft, sondern um eine Übergangslösung (bis 2025).
Islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Grundschulen in Baden-Württemberg wurde zunächst zum Schuljahr 2006/2007 an zehn öffentlichen Grundschulen als Modellprojekt eingerichtet. Im Sommer 2010 wurde das Angebot auf die Sekundarstufe I erweitert. Dieses bis zum Sommer 2019 angebotene Modellprojekt stand in Trägerschaft des Landes.
Nach dem Grundgesetz ist jedoch die Trägerschaft einer anerkannten Religionsgemeinschaft erforderlich. Seit 2019 wirkt daher diese Stiftung als Surrogat einer Sunnitischen Religionsgemeinschaft.
Sie nimmt folgende Aufgaben wahr:
* Fachliche Schulaufsicht über den Islamischen Religionsunterricht sunnitischer Prägung.
* Vermittlung zwischen dem Land, vertreten durch das zuständige Kultusministerium, und den Verbänden, die in der Stiftung als Vertreterinnen der sunnitischen Religionsgemeinschaft repräsentiert sind.
* Zuständigkeit für die Zulassung von Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien.
* Beteiligung an der Gestaltung der Lehrpläne, der Verwaltung des Fachangebots und der Ausbildung der Lehrkräfte.
* Erteilung von Lehrbefugnissen an ausgebildete Lehrkräfte.
* Angebot und Bewerbung von Fortbildungen für IRU-Lehrkräfte in Kooperation mit Hochschulen, dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL) und anderen Institutionen.
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