24.02.26 –
Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg - Die Landeswahlleiterin informiert:
Wer seine Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 8. März 2026 nicht erhalten hat, kann trotzdem wählen gehen. Die Landeswahlleiterin gibt dazu wichtige Hinweise und praktische Tipps. Jeder im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sollte bis vergangenen Sonntag, 15. Februar 2026, eine Wahlbenachrichtigung seiner Gemeinde erhalten haben. Da es immer wieder mal vorkommen kann, dass Wahlbenachrichtigungen nicht oder nicht rechtzeitig zugehen, gibt die Landeswahlleiterin Cornelia Nesch folgende Tipps:
Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht erhalten hat, aber im Wählerverzeichnis eines Wahllokals seiner Gemeinde eingetragen ist, kann trotzdem wählen. Hierfür muss er am Wahlsonntag seinen Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal nehmen. Dann wird er auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung zur Wahl zugelassen. Wer sich unsicher ist, in welchem Wahllokal er wählen darf, kann sich hierüber bei seiner Wohnortgemeinde informieren. Weitere Informationen finden Sie HIER
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