Förderung für elektrische Taxis, Mietwägen, Bedarfsverkehre oder Carsharing-Fahrzeuge

06.07.22 –

3.000€ erhalten Sie vom Verkehrsministerium für die Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische E-Taxis, -Mietwägen, -Bedarfsverkehre und Carsharing-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 (gemäß § 2 Nr. 2 EmoG) mit einer maximalen Motorleistung von 160kW.

Bei Leasing wird der Förderbetrag auf die Leasingdauer von maximal 3 Jahren linear geteilt. Bei einer kürzeren Leasingdauer reduziert sich der Förderbetrag anteilig. 

Weitere Informationen finden Sie hier

 

 

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