19.12.25 –
Der Bundesrat hat der vom Bundesminister für Verkehr vorgelegten Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (kurz: eKFV-Novelle) zugestimmt. Bei Erlass der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) 2019 wurde festgelegt, dass diese mit Blick auf Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit überprüft wird. Mit der eKFV-Novelle werden nun die gewonnenen Erkenntnisse aufgenommen. Die Anpassungen werden nach einer Übergangsfrist Anfang 2027 in Kraft treten.
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