19.12.25 –
Der Bundesrat hat der vom Bundesminister für Verkehr vorgelegten Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (kurz: eKFV-Novelle) zugestimmt. Bei Erlass der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) 2019 wurde festgelegt, dass diese mit Blick auf Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit überprüft wird. Mit der eKFV-Novelle werden nun die gewonnenen Erkenntnisse aufgenommen. Die Anpassungen werden nach einer Übergangsfrist Anfang 2027 in Kraft treten.
Weitere Informationen finden Sie HIER
Tausend Menschen. Acht Bühnen. Eine Frage: Wie machen wir Politik, die wieder Hoffnung weckt? IM/PULS 2026 war keine Konferenz - sondern ein [...]
Frauen leisten den überwiegenden Teil unbezahlter Sorgearbeit in Deutschland. Die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen des [...]
IDAHOBIT* (Internationaler Tag gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie). Die Rechte queerer Menschen geraten weltweit immer stärker unter [...]