
25.04.22 –
Elektromobilität attraktiv machen: das ist das Ziel des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). Es ermöglicht Kommunen, Vorteile für E-Fahrzeuge einzurichten, etwa kostenfreies Parken oder Sonderspuren. Der neue Umsetzungsleitfaden der NOW GmbH und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erklärt praxisnah, wie Kommunen die Instrumente des EmoG rechtssicher umsetzen können.
Seit 2015 ist das Elektromobilitätsgesetz in Kraft. Es gibt Kommunen die nötige Rechtssicherheit bei der Einrichtung von Bevorrechtigungen von E-Fahrzeugen. Ziel ist, die Nutzung lokal emissionsfreier Antriebe zu fördern und damit zur Erreichung der Klimaziele beizutragen. Kommunen, die die Instrumente des EmoG nutzen, verzeichnen höhere Zulassungsraten von E-Fahrzeugen – das zeigen die Ergebnisse der Kommunenbefragung, die die NOW GmbH alle drei Jahre im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums durchführt.
Der neue Leitfaden der NOW GmbH, der in Kooperation mit e-mobil BW, Noerr und dem Institut Stadt|Mobilität|Energie (ISME) entstanden ist, zeigt auf, welche Instrumente das EmoG bietet und wie diese zu nutzen sind. Themen sind, unter anderem, die Parkgebührenbefreiung an öffentlichen Ladepunkten, die Bereitstellung von öffentlichem Parkraum ausschließlich für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen, besondere Zufahrts- oder Durchfahrtsbevorrechtigungen und die Freigabe von Sonderspuren.
Weiterführende Informationen und den Link zum Leitfaden finden Sie hier
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