05.02.25 –
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft informiert:
Ab sofort können sich gemeinnützige Organisationen, kommunale Stellen, Unternehmen und Privatpersonen wieder bei der Stiftung Naturschutzfonds um einen Zuschuss für ihre Naturschutzprojekte in Baden-Württemberg bewerben. Mit rund 5,2 Millionen Euro Ersatzzahlungen stehen aus dem Jahr 2024 deutlich mehr Mittel bereit als im vorherigen Jahr, insbesondere als Ausgleich für den Ausbau der erneuerbaren Energie und der Energieinfrastruktur.
Unter dem Motto „Wir fördern Vielfalt“ richtet sich die Förderung der landesweit tätigen Naturschutzstiftung insbesondere an Projektvorhaben zum Erhalt und zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Ersatzzahlungen sind Abgaben für nicht-ausgleichbare Eingriffe in Natur und Landschaft und werden von der Stiftung Naturschutzfonds für praktische Maßnahmen beispielsweise des Artenschutzes, des Biotopverbunds, der Biotopvernetzung oder der Erstpflege eingesetzt.
Voraussetzung für eine positive Entscheidung ist, dass die Projekte konkret der Aufwertung von Natur und Landschaft dienen und in dem Naturraum, in dem das Projekt durchgeführt werden soll, Ersatzzahlungen zur Verfügung stehen. Zudem ist für die geplanten Projekte eine fachliche Abstimmung mit dem zuständigen Regierungspräsidium im Vorfeld der Antragstellung erforderlich.
Die Ausschreibung endet am 30. September 2025. Bei einer Antragstellung bis zum 1. Juli 2025 bei der Stiftung kann mit einer Bewilligung in diesem Jahr gerechnet werden, soweit Ersatzzahlungen verfügbar sind.
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